Bildschirmbrille
Informationen zum Thema Bildschirmbrille
Seitdem 20.Dezember 1996 gilt die Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Jeder Arbeitgeber ist danach verpflichtet:
" ...den Beschäftigten vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten" (§6 Abs.1 BildscharbV)
Beobachten Sie sich und Ihre Mitarbeiter bei und nach der Tätigkeit am Bildschirm! Zeigen sich rote Augen, Kopfschmerzen, Nackenverspannugen, hohe Fehlerquote, schnelle Ermüdung und Gereiztheit, dann lohnt sich die Augenglasbestimmung.
Lösung:
Sogenannte Innenraum-Gleitsicht-Gläser erweitern den Sehraum Ihrer Lesebrille. Diese Gläser ermöglichen stufenlos scharfes Sehen von 40cm bis 2m. Der nutzbare Sehbereich Ihrer Lesebrille wird vergrößert. Es ist ideal für alterssichtige Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz haben.